
Ob am Ende des Vertrags oder vor Vertragsende, es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen.
Ein Überblick über die verschiedenen Szenarien und Vorgehensweisen.
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Die häufigsten Fälle für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Ein Wohnvertrag wird für eine Dauer von einem Jahr unterzeichnet. Bei Ablauf, entsprechend dem Jahrestag seines Inkrafttretens, wird er von Jahr zu Jahr verlängert. Allerdings hat jede versicherte Person das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs ohne besondere Angabe von Gründen zu kündigen. Um eine Wohngebäudeversicherung auf diese Weise zu kündigen, genügt es, zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum ein Einschreiben zu senden. Beachten Sie, dass der Versicherer verpflichtet ist, 15 Tage vor dem Stichtag ein Schreiben für dieses Verfahren zu senden (also zweieinhalb Monate). Ab dem Erhalt dieses Schreibens hat der Versicherte 20 Tage Zeit, um zu antworten. Wenn der Versicherer dieses Schreiben nicht sendet, ist es möglich, die Wohngebäudeversicherung jederzeit zu kündigen.
Ein weiterer häufiger Fall ist eine Entscheidung, die notwendigerweise die Kündigung eines Wohngebäudeversicherungsvertrags zur Folge hat. Die Formalitäten sind dann sehr einfach. Es genügt, einen Einschreibebrief mit Rückschein einen Monat vor dem Verlassen der Räumlichkeiten zu senden, wobei die Kündigung einen Monat nach Erhalt des Schreibens wirksam wird.
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Weitere Möglichkeiten zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Seit Inkrafttreten des Hamon-Gesetzes am 1. Januar 2015 ist es möglich, eine Wohngebäudeversicherung jederzeit nach dem Ablauf des ersten Jahrestags des Vertrags zu kündigen. In diesem Fall, der keinen Umzug beinhaltet, ist es erforderlich, einen Vertrag mit einem anderen Versicherer abzuschließen. Dieser wird sich um alle Formalitäten mit der vorherigen abonnierten Organisation kümmern.
Die Kündigung des Wohngebäudeversicherungsvertrags kann auch bei einer Änderung der Situation erfolgen. Der Ruhestand, der Wechsel des Status oder des Ehegattensystems, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Berufswechsel können Gründe für die Kündigung des Vertrags sein. Dazu muss innerhalb von drei Monaten nach der Änderung ein Einschreiben mit Rückschein (inklusive Nachweise) gesendet werden, wobei der Vertrag einen Monat nach Erhalt des Schreibens endet. Schließlich ist es möglich, eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei erhöhten Risiken (z. B. der Installation eines Kamins) oder einer Reduzierung dieser (der endgültige Auszug der Kinder, die Installation einer Sicherheitstür, der Verkauf der Garage usw.) vorzunehmen. Auch hier wird die Kündigung einen Monat nach Erhalt des Schreibens durch den Versicherer wirksam.
Tag : Wohngebäudeversicherung und Kündigung